Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei beruflicher und betrieblicher Bildung

Rechte und Handlungsoptionen des Betriebsrates

Rechte und Handlungsoptionen des Betriebsrats in Fragen der beruflichen und betrieblichen Bildung

Der BR hat im Bereich der beruflichen und betrieblichen Bildung ein gestuftes Beteiligungsrecht. In den $$ 96 bis 98 BetrVG ist, je nach Gegenstand, das Informationsrecht bis hin zum Mitbestimmungsrecht geregelt.

  • Beteiligungsrechte bei Planung und Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs nach § 96 BetrVG
    » Förderung der Berufsausbildung
    » Ermittlung des Ausbildungsbedarfs
    » Formen und Methoden der Bedarfsanalyse 

  • Beratungsrechte bei Einrichtung und Gestaltung konkreter Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach § 97 BetrVG
    » Definition der ausreichenden Qualifikation
    » Mitbestimmungsrelevante Maßnahmen
    » Rahmen der Mitbestimmung

  •   Maßnahmen der betrieblichen Mitbestimmung nach § 98 BetrVG
    » Voraussetzung der Mitbestimmung
    » Rahmen der Mitbestimmung
            Ausbildungsbeauftragte
            Teilnehmende Personen
    » Vorgehen im Falle der Nichteinigung
    » Die Einigungsstelle

  •  Tangierende Normen und Rechtsquellen
    » § 75 Gleichbehandlungsgrundsatz
       § 92 Personalplanung
       § 92 a Beschäftigungssicherung
       § 95 Auswahlrichtlinien
       § 102 (3) Nr. 4 Umschulung und Fortbildung
       § 106 (3) Wirtschaftsausschuss wegen Kriterienkatalog
       § 112 (5) Nr. 2a Förderungsmöglichkeiten nach SGB III

    » Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, z.B. zur betrieblichen Weiterbildung

Seminargebühr

€ 888,00 zzgl. gesetzl. MwSt.

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