Behandlung wirtschaftlicher Angelegenheiten durch den Betriebsrat I

Grundlagen der Behandlung wirtschaftlicher Angelegenheiten im Betrieb durch den Betriebsrat

Grundlagen der Behandlung wirtschaftlicher Angelegenheiten im Betrieb durch den Betriebsrat
§§ 80, 106 BetrVG

  • Bildung eines Wirtschaftsausschusses
  • Begriffsbestimmungen
  • Anzahl der regelmäßig Beschäftigten

Aufgabe und Funktion des Wirtschaftsausschusses

  • Beratung mit dem Arbeitgeber
  • Unterrichtung des Betriebsrats

Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
§ 107 BetrVG

  • Zweckmäßige Anzahl der Mitglieder
  • Wer darf in den Wirtschaftsausschuss?
  • Die Amtszeit (Bestellung und Abberufung)

Seminargebühr

€ 999,00 zzgl. gesetzl. MwSt.