Interessenausgleich und Sozialplan

Die Betriebsänderung
§ 111 BetrVG

  • Begriffsbestimmung
  • Vorliegen einer Betriebsänderung nach den Ziffern 1-5 des § 111 BetrVG

Voraussetzungen

  • Die unternehmerische Entscheidung
  • Wie kann der BR erkennen, ob eine Maßnahme nach § 111 BetrVG gegeben ist?

Informationswege

  • Welche Informationen benötigt der BR?
  • Wie kommt der BR an die notwendigen Daten und Informationen?

Tangierende Gesetze
§ 613a BGB

  • Gesetz über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren

Handlungsschritte

  • Was muß der BR unternehmen um Schaden von den Beschäftigten abzuwenden?

Interessenausgleich und Sozialplan
§§ 112, 112 a BetrVG

  • Begriffsbestimmung
  • Wichtige Unterschiede

Wichtige Kollektivrechte aus dem Umwandlungsgesetz (UmWG)
z.B. §§ 321, 324 UmWG


Seminargebühr

€ 1.049,00 zzgl. gesetzl. MwSt.