Betriebliche Suchtprävention, Strategien und Maßnahmen entwickeln.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter:

  • Sie stärken Ihre Handlungssicherheit
  • Sie lernen die möglichen Inhalte eines Präventionsprogrammes kennen und erarbeiten selbst ein Programm.
  • Die erarbeiteten Schwerpunkte, mit dem Wissen aus Teil I, versetzen Sie in die Lage, ein/e kompetente/r Ansprechpartner/in zum Thema betrieblicher Suchtprävention zu sein.

Teilnahmevoraussetzung: Grundseminar I

Weitere Suchtformen

  • Kaufsucht, Arbeitssucht, Spielsucht, Internetsucht & Co.
  • Auswirkungen und Risiken

Betriebliche Suchtprävention im Betrieb positionieren

  • Gemeinsame, abgestimmte Vorgehensweise von Betriebsrat und AG
  • Erarbeiten einer betrieblich abgestimmten Vorgehensweise
  • Suchtvorbereitende Ansätze in der betrieblichen Praxis
  • Der Handlungsrahmen des BR
  • Kommunikations- und Verhaltensregeln für den Umgang mit den Betroffenen

Betriebliche Suchtkrankenhilfe

  • Betrieblicher Ansprechpartner für die Betroffenen
  • Kooperation mit örtlichen Suchtberatungsstellen 

Inhalte eines Präventionsprogramms

  • Erarbeitung und Gestaltung eines möglichen Präventionsprogramms

Anmerkung

Eine Statistik der DHS (Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren) geht davon aus, dass 1,75 Millionen Arbeitnehmer alkoholkrank sind. Dies bedeutet, dass 5 - 10% der Beschäftigten eines Betriebes (statistisch gesehen) ein behandlungsbedürftiges Alkoholproblem haben. In der Konsequenz heiß das u.a., dass jede sechste Kündigung wegen Alkoholsucht ausgesprochen wird.

Das Seminar wird für Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 2 und 3 BetrVG, sowie für Vertrauensleute der Schwerbehinderten nach § 96 Abs. 4 und 8 SBG IX durchgeführt.


Seminargebühr

€ 1.190,00 zzgl. gesetzl. MwSt.