Betriebsverfassungsgesetz IV
Werkzeuge betrieblicher Mitbestimmung und Einigungsstelle
Das erwartet Sie in unseren Grundlagenseminaren zum Kollektiv-Arbeitsrecht
Sämtliche Grundlagen der Betriebsratstätigkeit, von den Aufgaben eines Betriebsrats über Rechte eines Betriebsrats bis hin zur Zusammenarbeit des Betriebsrats mit der Unternehmensführung: All das regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In unserem Aufbauseminar zum Betriebsverfassungsgesetz IV erlernen Betriebsräte wesentliche Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts, der betrieblichen Ausbildung und der Betriebsvereinbarung. Dieses Wissen wird in Modul V unserer Seminarreihe in Kollektiv Arbeitsrecht vertieft und vervollständigt. Um seine Schulungsverpflichtungen zu erfüllen, hat jeder neue Betriebsrat das Recht die komplette Seminarreihe Betriebsverfassungsgesetz I – V zu absolvieren.
Worauf Sie sich in unseren Seminaren zum Kollektiv-Arbeitsrecht freuen können
Sie haben Gesetze und Verordnungen sicher im Blick und kennen Ihre Rechte und Pflichten. Sie erkennen und vermeiden klassische Verfahrensfehler und lernen, auf eventuelle Probleme souverän und rechtssicher zu reagieren.
Die Nutzung des digitalisierten Starterpakets trägt zur Schonung der Ressourcen bei und unterstützt unsere nachhaltige Firmenpolitik.
Durch die Nutzung haben Sie Zugriff auf aktuelle Gesetze und Verordnungen und kennen Ihre Rechte und Pflichten.
Sie genießen inhaltlich gehaltvolle Seminartage in positiver Atmosphäre mit Networking im Seminar und unserem angenehmen Rahmenprogramm, wobei unsere zertifizierten Seminarhotels und unsere attraktiven Seminarstandorte die jeweiligen Seminarziele perfekt unterstüzen.
Schulungsanspruch
Für jedes neue und wiedergewählte Betriebsratsmitglied besteht ein differenzierter gesetzlich festgeschriebener Schulungsanspruch für das Betriebsverfassungsgesetz; die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Durch die Regelungen des § 37 Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG besteht ein kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, ohne Minderung des Arbeitsentgelts.
Beschlussfassung und Anmeldung
Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieblichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.
Kostenübernahme
Gemäß § 40 BetrVG Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten.
Seminarinhalte Betriebsverfassungsgesetz IV
§§ 96 - 98 BetrVG Förderung der betrieblichen Ausbildung
§ 96 BetrVG Förderung der Berufsbildung
Zuständigkeit
Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen
Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs
§ 97 BetrVG Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
Beratungsrechte und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
§ 98 BetrVG Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Bestellung und Abberufung der mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung beauftragter Personen
Teilnahme von Arbeitnehmern an betrieblichen und außerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen
§ 77 BetrVG Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
Aufbau einer Betriebsvereinbarung
Rechtliche Eigenschaften der Betriebsvereinbarung
Grenzen von Betriebsvereinbarungen
Einhaltung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
Rechtliche Eigenschaften der Regelungsabrede
Einsatzmöglichkeiten für Regelungsabreden
§ 76 BetrVG Einigungsstelle
Aufbau der Einigungsstelle
Anwendungsbereich für die Einigungsstelle
Die Rolle des Vorsitzenden
Die Rolle der Beisitzer
Kosten der Einigungsstelle
Rechtsfolgen des Einigungsstellenanspruchs
Simulation einer Einigungsstelle
Seminargebühr
€ 1.139,00 zzgl. gesetzl. MwSt.
