Mitbestimmung bei Betriebsänderung

Das erwartet Sie in unseren Seminaren zum  Kollektiv-Arbeitsrecht
Sämtliche Grundlagen der Betriebsratstätigkeit, von den Aufgaben eines Betriebsrats über Rechte eines Betriebsrats bis hin zur Zusammenarbeit des Betriebsrats mit der Unternehmensführung: All das regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In unserem Aufbauseminar zum Betriebsverfassungsgesetz Modul V erlernen Betriebsräte wesentliche Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts sowie die Mitbestimmung bei Betriebsänderungen. Um seine Schulungsverpflichtungen zu erfüllen, hat jeder neue Betriebsrat das Recht die komplette Seminarreihe Betriebsverfassungsgesetz I – V zu absolvieren.

Worauf Sie sich in unseren Seminaren zum Kollektiv-Arbeitsrecht freuen können
Sie erhalten im Betriebsverfassungsgesetz V ihre Teilnahembescheinigung und Ihr personalisiertes Zertifikat über die erfolgreiche Absolvierung der Grundlagenausbildung im Kollektiv-Arbeitsrecht deren Inhalt die Seminarreihe des Betriebsvervfassungsgesetzes Modul I bis  Modul V umfasst.
Sie genießen inhaltlich gehaltvolle Seminartage in positiver Atmosphäre mit Networking im Seminar und unserem angenehmen Rahmenprogramm, wobei unsere attraktiven Seminarstandorte die jeweiligen Seminarziele perfekt unterstützen.  

Schulungsanspruch
Für jedes neue und wiedergewählte Betriebsratsmitglied besteht ein differenzierter gesetzlich festgeschriebener Schulungsanspruch für das Betriebsverfassungsgesetz; die Kosten trägt der Arbeitgeber. Durch die Regelungen des § 37 Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG besteht ein kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, ohne Minderung des Arbeitsentgelts.

Beschlussfassung und Anmeldung
Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieblichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.

Kostenübernahme 
Gemäß § 40 BetrVG Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten.
 

Seminarinhalte Betriebsverfassungsgesetz V

Mitbestimmung bei Betriebsänderung § 111 BetrVG

  • Begriff der Betriebsänderung
  • Anwendungsfälle: Umstrukturierungsmaßnahmen
  • Voraussetzungen und Umfang der Mitbestimmung
     

Sozialplan und Interessenausgleich § 112 BetrVG

  • Ziel von Sozialplan und Interessenausgleich
  • Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
     

Personalabbau als Betriebsänderung § 112 a BetrVG

  • Erzwingbarer Sozialplan
  • Sonderregelung Neugründungen
     

Nachteilsausgleich § 113 BetrVG

  • Abweichung vom Interessenausgleich
  • Unterbliebener Versuch eines Interessenausgleiches
     

     

Betriebsübergang § 613a BGB 

  • Abgrenzung zur Betriebsänderung
  • Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrecht
     

Wirtschaftsausschuss

  • Rolle und Beziehung des örtlichen Betriebsrats zum Wirtschaftsausschuss
  • Abgrenzung des Informationsanspruchs BR-GBR-WA

 


Seminargebühr

€ 1.196,00 zzgl. gesetzl. MwSt.