Entstehung des Arbeitsverhältnisses

Was wir Ihnen in unseren Grundlagenseminaren zum  Individual-Arbeitsrecht bieten
Sämtliche Grundlagen des Individualarbeitsrechts, von der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und hauptsächlich der Rolle Betriebsrats, widmen wir uns in unseren drei Seminaren zum Individual-Arbeitsrecht. Sie erlernen die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Um seine Schulungsverpflichtungen zu erfüllen, hat jeder neugewählte Betriebsrat das Recht, die komplette Seminarreihe Arbeitsrecht Modul I - II - III zu absolvieren.

Worauf Sie sich in unseren Seminaren zum Individual-Arbeitsrecht freuen können
Im Arbeitsrecht Modul I haben Sie die Wahl zwischen unserem analogen Handout und unserem digitalen Startpaket zu dem ein Apple iPad der neuesten Generation gehört. Dieses Tablet stellen wir Ihnen für die Dauer Ihrer Betriebsratsausbildung Arbeitsrecht I - III bei BuB kostenlos zur Verfügung.

Die Nutzung des digitalisierten Starterpakets trägt zur Schonung der Ressourcen bei und unterstützt unsere nachhaltige Firmenpolitik.
Durch die Nutzung haben Sie Zugriff auf aktuelle Gesetze und Verordnungen, kennen Ihre Rechte und Pflichten und können so klassische Verfahrensfehler erkennen und vermeiden.

Außerdem genießen Sie inhaltlich gehaltvolle Seminartage in positiver Atmosphäre mit Networking und unser angenehmes Rahmenprogramm, wobei unsere attraktiven Seminarstandorte die jeweiligen Seminarziele perfekt unterstützen.  

Schulungsanspruch
Für jedes neue Betriebsratsmitglied besteht ein gesetzlich festgeschriebener Schulungsanspruch; die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Durch die Regelungen des § 37 Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG besteht ein kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, ohne Minderung des Arbeitsentgelts.

Beschlussfassung und Anmeldung
Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieblichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.

Kostenübernahme 
Gemäß § 40 BetrVG Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten.

 

Seminarinhalte Arbeitsrecht I

Übersicht über das Arbeitsrecht

  • Zielsetzung des Arbeitsrechts
    • Bedeutung und Einordnung in das Rechtsgefüge
    • Grenzen des Arbeitsrechts

  • Individual- und Kollektivarbeitsrecht
    • Aufgabe und Rolle des Betriebsrates
    • Handlungsrahmen der Gewerkschaften
    • Abgrenzung der Handlungsfelder
    • Tarifvertragsrecht
      • Koalitionsfreiheit
      • Für wen gilt ein Tarifvertrag?

  • Rechtsquellen des Arbeitsrechts
    • Tangierende Normen
    • Unternehmerische Entscheidungsfreiheit
    • Herrschende Meinung
    • Richterrecht
       

 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses

  • Stellenausschreibung
    • Innerbetrieblich
    • Öffentlich

  • Personalfragebogen
    • Bewerbungsverfahren
    • Fragerecht des Arbeitgebers
    • Abgrenzung zum Persönlichkeitsschutz des AN
    • Diskriminierungsverbot

  • Abschluss des Arbeitsvertrages
    • Begründung des Arbeitsverhältnisses
    • Wesentliche Vertragsbedingungen

  • Tangierende Normen: z.B. Nachweisgesetz
     

Begriff des Arbeitsverhältnisses

  • Arten des Arbeitsverhältnisses
    • Ruhendes Arbeitsverhältnis
    • Gekündigtes Arbeitsverhältnis

  • Arbeitnehmerbegriff
    • Leiharbeitnehmer, Praktikanten etc.
    • Ausbildungsverhältnis
    • Befristete Beschäftigung

  • Arbeitgeberbegriff
    • Unternehmensabgrenzung
    • Stellvertretung und Prokura
    • Abgrenzung der leitenden Angestellten


Seminargebühr

€ 1.259,00 zzgl. gesetzl. MwSt.